Rechtsprechung
OLG Bremen, 21.05.1980 - Ws 107/80, BL 105/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Entlassung eines wegen Urkundenfälschung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) Verurteilten aufgrund seiner hysterischen Persönlichkeit mit hoher Anspruchshaltung und eines zunehmenden geistigen Abbaus; Zulässigkeit eines Abbruchs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 21.03.1980 - 29 Ls 17/73
- OLG Bremen, 21.05.1980 - Ws 107/80, BL 105/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1327
- NStZ 1981, 317
- StV 1981, 185
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 1 Ws 704/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 462a Abs. 1 S. 1 u. 2
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1327 (Ls.)
- MDR 1981, 426
- NStZ 1981, 156
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99 Die einmal begründete Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - hier die der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Duisburg - dauert fort, solange diese nicht abschließend über eine Frage befunden hat, mit der sie befaßt gewesen ist, bevor der Verurteilte in eine zu dem Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse, a. a. O.; BGHSt 26, 165 und 278; 30, 189; ferner Senatsbeschlüsse vom 27. November 1980 in NStZ 1981, 156 = MDR 1981, 426 = NJW 1981, 1327 (LS);… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 462 a Rdnr. 12 und 13 m. w. N.).
- OLG Schleswig, 16.06.1986 - 1 Ws 252/86
Örtliche Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer; Widerruf der Strafaussetzung; …
Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Ansicht (MDR 1978, 594 [hier: IV (466) 170 c-d]) der Rechtspr. an, wonach die gem. § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO mit der Frage des Widerrufs einer Strafrestaussetzung zur Bewährung befaßte StrafvollstrKammer für die abschließende Entscheidung dieser Frage auch dann zuständig bleibt, wenn nach dem Zeitpunkt des Befaßtwerdens gegen den Verurteilten im Bezirk einer anderen StrafvollstrKammer eine neue Freiheitsstrafe vollstreckt wird (so BGH, NJW 1981, 2766 [hier: IV (466) 181 a]; ferner OLG Zweibrücken, MDR 1978, 954; OLG Hamm Ä 6. Strafsenat Ä, MDR 1979, 336; 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf, NStZ 1981, 156 unter Hinweis u. a. auf den 5. Strafsenat desselben OLG, MDR 1980, 518 [hier: IV (466) 177 c]).